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Ausbildung

Waffensachkunde für Sportschützen

September Lehrgang

Onlineunterricht
12.09.2025 – 17:00-21:00 Uhr
Präsenzunterricht und Prüfung
13./14.09.25 – jeweils ab 08:00
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil

Der Lehrgang für die Waffensachkunde mit anschließender Waffensachkundeprüfung ist die Voraussetzung für den Waffenerwerb, sowie zur Erlangung anderer Waffenrechtlicher Genehmigungen.

Der Lehrgang richtet sich sowohl an Sportschützen die eine eigene Waffe erwerben wollen, als auch an Bewachungsunternehmen die Ihre Mitarbeiter für bestimmte Aufgaben waffenrechtlich, im Hinblick auf die Waffensachkunde, schulen und prüfen lassen müssen (Dauer Sachkundelehrgang für Sportschützen mind. 22UE, Wachschutz mind. 32UE).

Location

Mülheim an der Ruhr

Lehrgangszeitraum

3-Tage

Kosten

290€ zzgl.
12€ Lehrgangsheft sowie 8€ Bearbeitungs- und Versandkosten
Anmeldung unter:

Inhalte

  • Waffentechnik
  • Kennzeichnung von Waffen und Munition
  • Munitionskunde
  • Verbotene Waffen / Gegenstände
  • Voraussetzung für Waffen- und Munitionserwerb
  • Rechtliche Grundlagen
  • Besonderheiten im Wachgewerbe
  • Handhabung mit Schusswaffen
  • Schriftliche Prüfung
  • Mündliche Prüfung
  • Schießtraining / Schießprüfung

Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang sowie die Waffensachkundeprüfung ist das vollendete 18. Lebensjahr. Weitere vorausgehende Waffenrechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Nähere Informationen zum Ablauf erhalten Sie nach Anmeldung.

Die Anmeldung muss bis spätestens 15 Werktage vor Lehrgangsbeginn erfolgt sein. Die Lehrgänge mit anschließender Prüfung finden statt, wenn mindestens 15 Teilnehmermeldungen pro Lehrgang vorliegen. Die Zahlung der Teilnahmegebühr wird innerhalb 14 Tagen nach Anmeldung fällig. Ihr Lehrgangsplatz ist bis dahin reserviert. Sollte kein Zahlungseingang stattfinden, besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Bei Stornierung/Absage durch den Lehrgangsteilnehmer ab 15 Tage vor Lehrgangsbeginn kann keine Erstattung/Umbuchung mehr erfolgen.

Lehrgang + Prüfungskommission gemäß

Prüfungskommission nach §3 Abs.2-4 WaffV mit Bescheid der Landesdirektion Sachsen, GzL23-2144/5/21, vom 28. November 2018 staatlich anerkannt, die Anerkennung gilt für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes.

Matthias Zeh

Alle zu vermittelnde Lehrgänge werden von Matthias Zeh geleitet und durchgeführt.